- im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII §35a und
SGB IX §102 zu beantragen bei den Sozial- und Jugendämtern
von Stadt und Landkreis
- Selbstzahler*innen
- in Einzelfällen durch Privatkassen, sofern im Leistungskatalog
vertraglich inbegriffen
Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.