Kostenübernahme und Antragstellung

 

  • im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII §35a und
    SGB IX §102 zu beantragen bei den Sozial- und Jugendämtern
    von Stadt und Landkreis
  • Selbstzahler*innen
  • in Einzelfällen durch Privatkassen, sofern im Leistungskatalog
    vertraglich inbegriffen

Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.